Wir informieren Sie, zu Neuigkeiten, Innovationen, Veranstaltungen, Webinaren, Seminaren, Case-Studies, Downloads rund um Leadership und Management. Seien Sie gespannt!
Zwischen Ihnen (fortan: Informationsbesteller) und der Burkard Schorr Managementberatung GmbH, Hinter der Mauer 18 in 70794 Filderstadt.
Präambel
Die Mission der Burkard Schorr Managementberatung GmbH ist es Unternehmen und deren Mitarbeitern in den Bereichen Management, Organisation, Führung, Prozessoptimierung, Informationen und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, damit diese Ihre persönlichen Ziele und Unternehmens-Ziele schneller und sicherer erreichen.
Hierzu bietet die Burkard Schorr Managementberatung GmbH seinen Interessenten und Kunden an verschiedenen Stellen mit unterschiedlichen Maßnahmen einen sogenannten Informationsvertrag an. Dabei verpflichtet sich die Burkard Schorr Managementberatung GmbH gegenüber den Informationsbestellern, diese regemäßig mit Weiterbildungs- und Schulungsmaterial, aber auch mit allgemeinen Informationen zu versorgen.
Hierbei sind vier wesentliche Vertragsbestandteile besonders wichtig:
§1 Vertragsgegenstand, Pflichten von Burkard Schorr Managementberatung GmbH
(1) Gegenstand des Informationsvertrags ist es, dass Burkard Schorr Managementberatung GmbH den Informationsbesteller mit Informationen über alle denkbaren Kontaktkanäle (Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle) versorgt.
Grundsätzlich sind die Themen dieser Informationen durch den konkreten Informationsvertrag (Produkt und oder Leistungsbeschreibung) festgelegt. In jedem Fall können dies aber Informationen aus den folgenden Themenbereichen sein: Management, Organisation, Führung, Prozessoptimierung, verwandte und vergleichbare Themen, Seminare und Webinare, Coachings, von Burkard Schorr Managementberatung GmbH, Dienstleistungen Dritter, Empfehlung geeigneter Produkte Dritter, sein.
(2) Ein Anspruch darauf, dass alle diese Themenbereiche abgedeckt werden, besteht nicht.
(3) Ferner schuldet die Burkard Schorr Managementberatung GmbH auch keine Beratung und auch nicht die Prüfung dieser Informationen auf inhaltliche Richtigkeit, sondern nur die Verschaffung der Informationen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige (u.a. auch konkludente) Form eine Leistung der Burkard Schorr Managementberatung GmbH abfordert, in deren Produkt- oder Leistungsbeschreibung auf den Abschluss des Informationsvertrags hingewiesen wird.
(2) Hierbei werden auch diese allgemeinen Informationsbedingungen Bestandteil des Vertrags.
§ 3 Unentgeltlichkeit
Der Informationsbesteller muss kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen.
§ 4 Beendigung des Informationsvertrags
beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Achtung einer Frist kündigen.
§ 5 Haftung
(1) Burkard Schorr Managementberatung GmbH haftet unbeschränkt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet Burkard Schorr Managementberatung GmbH außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.
(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Fall einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
(4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
(5) Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Burkard Schorr Managementberatung.
§ 6 Änderungsvorbehalt
Burkard Schorr Managementberatung GmbH ist berechtigt, diese allgemeine Informationsvertragsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis Burkard Schorr Managementberatung GmbH gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht
Filderstadt, 11.12.2021
Genderhinweis
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.